Häufig gestellte Fragen / FAQ

Abschied, Bestattung, Trauerfeier und Bestattungsvorsorge – hier finden Sie Antworten zu den häufig aufgerufenen Fragen und Themen. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben.

Ist Taunus Bestattungen im gesamten Bundesgebiet tätig?

Grundsätzlich ist Taunus Bestattungen nur im Einzugsgebiet im Einsatz. Abholungen von Verstorbenen können wir innerhalb der gesamten Rhein-Main-Region veranlassen. Die Kosten teilen wir Ihnen auf Anfrage gerne mit.

Wie ist der Ablauf bei Taunus Bestattungen?
  • Sie können zwischen fünf unterschiedlichen Bestattungsvorschlägen für die Bestattung wählen. Mit unseren Formularen können Sie Ihre gewünschte Bestattungszeremonie online beauftragen.
  • Extra-Leistungen können nach Preisliste dazugebucht werden.
  • Senden Sie uns das Formular ausgefüllt und unterschrieben zurück. Sie erhalten von uns eine transparente Kostenaufstellung, bevor wir dann nach Ihrem Einverständnis für Sie tätig werden.
  • Wir sorgen für die zeitnahe und zuverlässige Umsetzung Ihrer Wünsche.
Wie erfolgt die Rechnungsstellung?

Grundsätzlich, bei positiver Bonität (AGB), haben Sie ein Zahlungsziel von 10 Tagen. Wir behalten uns vor, in Einzelfällen unsere Leistungen nur gegen Vorkasse zu erbringen.

Wann übernimmt das Sozialamt die Bestattungskosten?

Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Sozialamt. Den entsprechenden Antrag für die Kostenübernahme müssen Sie persönlich dort stellen.

Führt Taunus Bestattungen auch weltliche Bestattungszeremonien durch?

Ja. Ob konfessionell oder nicht konfessionell: Wir richten uns nach Ihren Wünschen.

Was muss im Trauerfall zuerst veranlasst werden?

Bitte informieren Sie bei Eintritt des Todes zuerst den Hausarzt oder den Ärztlichen Notdienst unter der Rufnummer 116 117. Der Arzt untersucht den Verstorbenen und stellt anschließend die Todesbescheinigung aus, der von uns für die Überführung benötigt wird. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen übernimmt das Personal die Bestellung des Arztes.

Taunus Bestattungen ist im Trauerfall Tag und Nacht für Sie erreichbar – auch am Wochenende und am Feiertag. Vertrauen Sie der Erfahrung und der fachlichen Kompetenz eines Bestattermeisterbetriebs.

 

Welche Dokumente werden im Trauerfall benötigt?

Wir benötigen zuerst die Todesbescheinigung, den gültigen Personalausweis und die Krankenversicherungskarte des Verstorbenen. Die weiteren Unterlagen sind abhängig vom Familienstand und im Original vorzulegen:

  • Ledige: Geburtsurkunde
  • Verheiratete: Eheurkunde (ab 2010 mit Geburtsurkunde)
  • Geschiedene: Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
  • Verwitwete: Eheurkunde und Sterbeurkunde des Partners
  • Versicherungspolicen
  • Rentennummern
  • Falls vorhanden: Bestattungsvorsorgevertrag, Graburkunde
Ist die Beisetzung des Sarges bzw. der Urne im Paketpreis von Taunus Bestattungen enthalten?

Im Rahmen von Baum- und Seebestattungen sowie bei anonymen Urnenbeisetzungen ist die Beisetzung im Gesamtpreis enthalten. Die Kosten für die Beisetzung innerhalb der traditionellen Erd- und Feuerbestattungen auf dem Friedhof Ihrer Wahl richtet sich nach Ihren Wünschen. Selbstverständlich halten wir alle anfallenden Kosten und Gebühren für Sie transparent.

Ist es möglich, die Gestaltung der Trauerfeier durch persönlichen Einsatz zu gestalten?

Ja, das ist bei nicht anonymen Bestattungen möglich. Ihre Wünsche können wir nach Rücksprache berücksichtigen.

Können wir uns den Ort der Trauerfeier (Kirche, Kapelle oder Trauerhalle) selber aussuchen?

Ja, das ist nach Rücksprache möglich.

Kann ich den Friedhof und die gewünschte Grabstätte bei nicht anonymen Beisetzungen nach meinem Wunsch bestimmen?

Grundsätzlich ist das möglich. Gerne informieren Sie über die Einzelheiten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Wahl- und einem Reihengrab?

Das Wahlgrab kann je nach Friedhof von Ihnen ausgesucht werden. Es enthält eine bis mehrere Grabstellen (Familiengrab) und die Ruhefrist ist nach Ablauf verlängerbar. Das Reihengrab wird von der Friedhofsverwaltung zugeteilt und hierin kann nur eine Beisetzung durchgeführt werden (Sarg oder Urne). Die Verlängerung der Ruhefrist ist nicht möglich.

Wie kann die Grabpflege geregelt werden?

Bei Baum- und Seebestattungen ist keine Grabpflege erforderlich, denn diese wird von der Natur übernommen. Die anonyme Beisetzung wird auf einer dafür ausgewiesenen Anlage auf dem Friedhof durchgeführt. Hier übernimmt die Friedhofsverwaltung die Grabpflege. Bezüglich der Instandhaltung bei Ruhestätten traditioneller Sarg- und Urnenbestattungen mit Kennzeichnung informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten. Eine beauftragte Dauergrabpflege gibt Ihnen die Gewissheit, dass das Grab ganzjährig nach Ihren Wünschen gepflegt wird.

Welche Vorteile hat die Bestattungsvorsorge?

Mit der Bestattungsvorsorge entscheiden Sie selbstbestimmt, wie Ihre eigene letzte Reise gestaltet werden soll. Damit nehmen Sie Ihren Angehörigen später schwierige Entscheidungen ab. Darüber hinaus können Sie die Finanzierung Ihrer Bestattungskosten bereits im Voraus regeln. Die finanzielle Belastung für Ihre Hinterbliebenen bleibt somit im überschaubaren Rahmen.

Bestattungsvorsorge mit Taunus Bestattungen – wie funktioniert das?

Mit einer Bestattungsvorsorge haben Sie bei Taunus Bestattungen die Möglichkeit, Ihre Wünsche für die Gestaltung Ihrer eigenen Bestattung im Voraus festzulegen und die Kosten zu Lebzeiten zu begleichen. Wir sorgen im Trauerfall für die Umsetzung gemäß Ihren Verfügungen.

Wählen Sie aus unseren verschiedenen Angeboten sowie auch aus den zusätzlichen Leistungen, die wir außerdem zu Festpreisen anbieten. Weitere persönliche Wünsche können nach Rücksprache berücksichtigt werden. Bitte beachten Sie, dass wir uns immer auf die Preise beziehen, die bei Eintritt des Todes des Vorsorgenden Gültigkeit besitzen.